AGB

Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines

 

Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen. Abweichungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen be­dürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Spätestens mit dem Empfang der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als angenommen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die RC Kalle GmbH nicht an, es sei denn, die RC Kalle GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

 

§ 2 Widerrufsrecht

Nur als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst einen Tag nach Erhalt der Ware und Zusendung einer gesonderten Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

RC Kalle GmbH
Frankenstraße 5a, D- 53489 Sinzig
Telefax-Nr.: 02636 - 968527
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde (Verbraucher) der RC Kalle GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der RC Kalle GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde (Verbraucher) die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EUR beträgt, hat der Kunde (Verbraucher) die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

 

 

 

 

§ 3 Angebote und Abschlüsse

 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben und in keiner Weise für bestimmte Eigenschaften bindend, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Kostenvoranschläge und Frachtangaben sind unverbindlich. Angaben über Füllvolumen, Farbe und Gewicht sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Geringe Abweichungen sind unvermeidbar und sind kein Grund zur Beanstandung.

 

 

§ 4 Kaufpreis und Zahlung

 

Alle Preise gelten in EUR grundsätzlich ab Werk oder Auslieferungslager unversichert, zuzüglich der zur Zeit geltenden Mehrwertsteuer.


Gegenüber Unternehmern gilt: Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit öffentlichen Abgaben (insbes. Zoll, Steuern etc.) höher oder zusätzlich belastet werden, erhöht sich der Preis entsprechend. Dies gilt auch für Nebenkosten (Fracht, Lagergebühren).

 

Gegenüber Verbrauchern gilt: Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Verkaufspreis. Bei Lieferungen innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall, der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Preis.


Auf dem Lieferschein in besonderer Weise gekennzeichnete Artikel sind der Gefahrengutverordnung GGVS/GGVE (Straße/Eisenbahn) und dem INDG-Code (GGV-See) zugeordnet. Für den Transport dieser Gefahrgüter auf Schiene oder Straße behalten wir uns vor - ergänzend zu den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen - eine GGVS/GGVE-Gebühr extra zu berechnen.


Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei in D- 53489 Sinzig zahlbar. Die Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Etwaige Skontobeträge sind nur abzugsfähig, wenn alle früheren Verbindlichkeiten des Bestellers uns gegenüber erfüllt sind.  Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir gegenüber Unternehmern ohne Mahnung berechtigt, die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern ab Verzugseintritt. Ein weiterer Verzugsschaden wird dadurch nicht berührt. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

 

Unsere Vertreter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

 

 

§ 5 Versand

 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Die Wahl des Versandweges bleibt der RC Kalle GmbH überlassen. Für Express-Versand werden die Mehrkosten berechnet. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Übergabe der Ware ab Werk / Lager an Spediteur oder Käufer über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

 

Das Abladen und vorschriftsmäßige Einlagern der Ware ist in jedem Falle Sache des Käufers. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen darüber hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

 

§ 6 Lieferung

 

Die Lieferung erfolgt ab den Auslieferungslagern.
Lieferfristen und Termine gelten stets nur als annähernd. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten. Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn eine Änderung der Bestellung erfolgt. Teillieferungen sind zulässig; jede Lieferung gilt als selbständiges Geschäft. Im Falle eines durch uns verschuldeten Lieferverzuges ist eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Sollte dies erfolglos sein, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann der Kunde wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

Wir sind berechtigt, die Liefermenge unseren Verpackungseinheiten anzupassen und die Auftragsmenge in angemessenem Umfang zu erhöhen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Druckfässer und Container gelten als Leihgebinde und werden bei Verlust jeweils mit EUR 300,- berechnet.

 

 

§ 7 Abnahme

 

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus §§ 281, 323 BGB zu. Wahlweise können wir auch vom Vertrag nur teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz verlangen oder nach unserer Wahl die Ware auf Kosten des Käufers einlagern, anderweitig anbieten oder zurücknehmen. Bei Minderabnahme gilt der für die abgenommene Menge gültige Staffelpreis.

 

Der Käufer hat bei der Abnahme mitzuwirken und rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse (schlechte Zufahrt, langer Schlauchweg u. ä.) hinzuweisen. Solange der Käufer mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten im Verzug ist, sind wir berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern.

 

§ 8 Untersuchung

Unternehmer und andere Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.

 

§ 9 Ansprüche bei Sachmängeln

 

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln.

Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden folgende Modifikationen Anwendung:

Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen der RC Kalle GmbH oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB behaftet sind, ist die RC Kalle GmbH abweichend von § 439 BGB nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist die RC Kalle GmbH zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder den eigenen Räumen berechtigt. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.

Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern die RC Kalle GmbH den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.

 

§ 10 Haftung für Mangelfolge- und andere Schäden

 

a)      Für Schäden, die durch Mängel der Kaufsache oder ihrer Verpackung an Rechtsgütern des Käufers einschließlich seines Vermögens entstehen, haften wir wie folgt:

 

1. Soweit Schäden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist gegenüber Kaufleuten, Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts jede Art der Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten unserer Vertreter  zurückzuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen ist gegenüber Nichtkaufleuten und Verbrauchern jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen.

 

2. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen, haften wir gegenüber Unternehmen u. Kaufleuten ebenso wie gegenüber Verbrauchern u. Nichtkaufleuten nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

b)       Für andere als die vorstehend geregelten Schäden stehen wir - unabhängig vom Haftungsgrund - nur ein, wenn sie durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung unsererseits  oder eines unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.

 

c)      Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten
Zwecke. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben usw. haften wir für schuldhaft falsche Beratung, Auskunft oder Empfehlung nur dann, wenn sie schriftlich erfolgt sind.

 

d)      Alle Ansprüche im Sinne dieses § 8 verjähren ein Jahr nach der schadenverursachenden Handlung, ausgenommen deliktische Ansprüche und Ansprüche aus Verbraucherverträgen.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit gebotener Sorgfalt für uns. Der Käufer darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

Der Käufer tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrags zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräußerung  oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab.

Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20% so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

 

 

§ 12 Weiterverkauf

 

Der Verkauf unserer Erzeugnisse ist nur in Originalverpackungen gestattet. Die Um- und Abfüllung unserer Präparate ist entsprechend § 24 des Warenzeichengesetzes nicht statthaft.

 

Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir nur einzustehen, wenn wir sie veranlasst haben. Eine Einstandspflicht besteht jedoch nur dann, wenn die Werbung die Bestellentscheidung des Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat. Zwischenhändler sind nicht berechtigt, über unsere Beschaffenheitsangaben und Garantieübernahmen hinausgehende Zusagen gegenüber dem Kunden zu treffen.

 

 

§ 13 Erfüllungsort

 

Streitigkeiten, die sich aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ergeben, werden ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt. Falls der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist das Amtsgericht Sinzig bzw. Arbeitsgericht Koblenz sachlich und örtlich zuständig (§ 29 ZPO). Erfüllungsort  für beide Teile ist Sinzig.

 

 

§ 13 Salvatorische Klausel

 

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertragswerkes insgesamt nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an Stelle der unwirksamen Bestimmung ergänzend etwas rechtlich Mögliches und Wirksames zu vereinbaren, das der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit konstitutiv der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.